Unterschied zwischen Austrofaschismus und Demokratie

Kurz gesagt
Der Austrofaschismus war ein autoritäres Herrschaftssystem in Österreich, das politische Konkurrenz ausschaltete. Eine Demokratie ermöglicht dagegen freie politische Beteiligung, konkurrierende Parteien und einen Machtwechsel durch Wahlen.
Der HauptunterschiedDer Austrofaschismus schaltete politische Konkurrenz aus; Demokratie ermöglicht freie Beteiligung, konkurrierende Parteien und einen Machtwechsel durch Wahlen.
Beide bezeichnen Formen staatlicher Herrschaft, unterscheiden sich aber grundlegend darin, wie Macht kontrolliert und politische Mitwirkung ermöglicht wird.
Steckbriefe
Steckbrief: Austrofaschismus
Austrofaschismus bezeichnet das autoritäre Regime, das Österreich von 1933/34 bis zum „Anschluss“ 1938 prägte. Das Regime bezeichnete sein politisches Konzept als „Ständestaat“. Der offizielle Staatsname lautete „Bundesstaat Österreich“.
- Autoritäre Regierungsführung
- Politische Konkurrenz ausgeschaltet
- Vaterländische Front als Einheitsbewegung
Beispiel Im Austrofaschismus konnte eine oppositionelle Partei nicht frei um Stimmen werben.
Steckbrief: Demokratie
Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der die Bevölkerung an politischen Entscheidungen mitwirkt. Dazu gehören freie Wahlen und die Möglichkeit, die Regierung zu ersetzen.
- Freie politische Beteiligung
- Konkurrierende Parteien
- Kontrolle staatlicher Macht
Beispiel In einer Demokratie können Wählerinnen und Wähler bei der nächsten Wahl eine andere Partei unterstützen.
Auf einen Blick
| Merkmal | Austrofaschismus | Demokratie |
|---|---|---|
| Was ist es? | Autoritäres Regime unter der Vaterländischen Front in Österreich | Herrschaftsform mit politischer Beteiligung und Machtbegrenzung |
| Typisch | Politisches Monopol der Vaterländischen Front | Wettbewerb politischer Kräfte und unabhängige Kontrolle |
| Wofür / wann? | Bezeichnet eine konkrete Epoche der österreichischen Geschichte | Bezeichnet ein politisches System oder Herrschaftsprinzip |
| Beispiel | Die Verfassung von 1934 sah einen nicht frei gewählten Bundestag vor. | Wähler können eine Regierung abwählen. |
| Politische Parteien | Nach dem Verbot der Sozialdemokratischen Partei blieb keine unabhängige Parteienkonkurrenz. | Oppositionsparteien dürfen sich organisieren und an Wahlen teilnehmen. |
| Parlament | Der gewählte Nationalrat trat nicht mehr zusammen. Die Verfassung von 1934 schuf einen nicht frei gewählten Bundestag, der keine demokratische Parteienkonkurrenz oder wirksame parlamentarische Kontrolle ermöglichte. | Ein gewähltes Parlament berät und beschließt Gesetze. |
| Machtkontrolle | Regierung und Vaterländische Front prägten die staatlichen Entscheidungen. | Gewaltenteilung und Rechtsstaat begrenzen staatliche Entscheidungen. |
Im Detail
Wie der Austrofaschismus entstand
Am 4. März 1933 endete eine Sitzung des Nationalrats nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten. Die Regierung verhinderte anschließend, dass das Parlament seine Arbeit wieder aufnahm, und regierte mit Notverordnungen weiter.
Im Februar 1934 kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungskräften und dem Republikanischen Schutzbund, der der Sozialdemokratie nahestand. Danach wurde die Sozialdemokratische Partei verboten. Die Verfassung vom Mai 1934 verankerte den autoritären „Ständestaat“; die Vaterländische Front wurde zur maßgeblichen politischen Organisation.
Was „Ständestaat“ und Austrofaschismus bedeuten
„Ständestaat“ war die Selbstbezeichnung des Regimes. Die Regierung wollte die Gesellschaft nach beruflichen und sozialen Gruppen, den sogenannten Ständen, organisieren und stellte dieses Modell dem parlamentarischen Parteienwettbewerb entgegen. Die tatsächliche politische Macht lag jedoch bei der autoritären Führung, nicht bei frei gewählten Vertretungen.
Der Begriff „Austrofaschismus“ ist eine historische Bezeichnung für dieses österreichische Regime. Fachleute diskutieren über seine genaue Einordnung und den Vergleich mit anderen faschistischen Bewegungen. Unstrittig ist, dass die Regierung demokratische Institutionen beseitigte und politische Gegner unterdrückte. Das Regime war zugleich eigenständig und nicht dasselbe wie der Nationalsozialismus.
Woran eine Demokratie zu erkennen ist
Demokratie bedeutet mehr als den bloßen Wahlakt. Wahlen müssen frei und konkurrierend sein; auch Opposition, öffentliche Kritik und politische Vereinigungen müssen möglich sein. So kann die Bevölkerung unterschiedliche politische Angebote beurteilen und ihre Vertreter bestimmen.
Demokratische Macht ist außerdem begrenzt und kontrollierbar. Parlamente, Gerichte und weitere Institutionen haben eigene Aufgaben; Grundrechte schützen Einzelne und Minderheiten vor willkürlichen Eingriffen. Wie diese Elemente ausgestaltet sind, unterscheidet sich zwischen demokratischen Staaten.
Der historische Unterschied im Überblick
Nach der Verfassung von 1934 trat an die Stelle des nicht mehr tagenden Nationalrats ein nicht frei gewählter Bundestag. Damit bestand zwar eine gesetzgebende Versammlung, aber keine demokratische parlamentarische Kontrolle.
Der Begriff Demokratie bezeichnet dagegen kein einzelnes historisches Regime, sondern ein politisches Ordnungsprinzip, das institutionell unterschiedlich ausgestaltet sein kann.
Woran erkennt man den Unterschied?
- Prüfen Sie, ob mehrere Parteien frei antreten und ihre Positionen öffentlich vertreten können.
- Fragen Sie, ob Wahlen die Regierung tatsächlich ablösen können.
- Achten Sie darauf, ob Parlament und Gerichte die Regierung wirksam kontrollieren.
- Unterscheiden Sie bei Österreich zwischen dem „Ständestaat“ als Selbstbezeichnung und „Austrofaschismus“ als historischer Einordnung.
Gemeinsamkeiten
- Beide Begriffe beschreiben politische Herrschaft und staatliche Institutionen.
- In beiden Systemen treffen Regierungen Entscheidungen, die das öffentliche Leben betreffen.
- Beide Begriffe stehen im Zusammenhang mit der österreichischen Geschichte oder Politik.
Häufiger Irrtum
Irrtum: Das Regime stellte den „Ständestaat“ als Vertretung gesellschaftlicher Gruppen dar.
Richtig: Das war die politische Selbstdarstellung des Regimes. Freie Wahlen und demokratische Kontrolle der Regierung gab es dadurch nicht.
Irrtum: Austrofaschismus und Nationalsozialismus waren dasselbe.
Richtig: Beide waren antidemokratisch, aber unterschiedliche politische Bewegungen und Regime. Der österreichische Nationalsozialismus war zeitweise verboten und stand dem Regime gegenüber.
Häufige Fragen
Warum heißt das Regime auch Ständestaat?
„Ständestaat“ war die Selbstbezeichnung der österreichischen Regierung. Sie behauptete, die Gesellschaft nach Berufs- und Sozialgruppen statt nach Parteien ordnen zu wollen.
Wann endete der Austrofaschismus?
Das Regime endete 1938 mit dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich. Damit begann eine andere, nationalsozialistische Herrschaft.
War Österreich unter dem Austrofaschismus eine Demokratie?
Nein. Der gewählte Nationalrat trat nicht mehr zusammen. Die Verfassung von 1934 schuf einen nicht frei gewählten Bundestag, der keine demokratische Parteienkonkurrenz oder wirksame parlamentarische Kontrolle ermöglichte.





