Im Bereich der Finanzierung von Fahrzeugen, Maschinen oder Immobilien bieten Leasing und Mietkauf zwei Optionen, die Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung stehen. Beide ermöglichen es, Nutzungsrechte an Objekten zu erwerben, ohne den vollen Kaufpreis zahlen zu müssen. Der Unterschied zwischen diesen Finanzierungsformen ist die Art und Weise, wie die Nutzungsrechte vergeben werden, sowie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. In diesem Artikel werden die Unterschiede zwischen Leasing und Mietkauf erläutert, um Entscheidungsträgern bei der Auswahl der passenden Finanzierungslösung zu helfen.
Leasing
Beim Leasing wird ein Objekt – z. B. ein Fahrzeug oder eine Maschine – vom Leasinggeber an den Leasingnehmer für einen vereinbarten Zeitraum überlassen. Das Objekt bleibt im Eigentum des Leasinggebers, der Leasingnehmer zahlt eine monatliche Leasingrate für die Nutzung. Die Leasingverträge sind in der Regel über eine feste Laufzeit vereinbart, am Ende der Laufzeit gibt der Leasingnehmer das Objekt zurück oder es besteht die Möglichkeit, es zu einem vereinbarten Restwert zu kaufen. Das Leasing als Finanzierungsinstrument ist steuerlich attraktiv, da die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können und somit das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Mietkauf
Beim Mietkauf handelt es sich um eine Finanzierungsform, bei der der Käufer das Objekt schrittweise über einen längeren Zeitraum erwirbt. Ähnlich wie beim Leasing zahlt auch beim Mietkauf der Erwerber eine monatliche Rate. Der wesentliche Unterschied zum Leasing besteht darin, dass beim Mietkauf das Objekt bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit ins Eigentum des Käufers übergeht. Die monatlichen Raten werden daher als Teilzahlungen des Kaufpreises betrachtet. In der Regel besteht am Ende der Laufzeit eine Schlussrate, die den Restbetrag des Kaufpreises abdeckt.
Steuerlich unterscheidet sich der Mietkauf vom Leasing dadurch, dass die monatlichen Raten aus Zins- und Tilgungsanteilen bestehen. Nur der Zinsanteil kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Tilgungsanteil hingegen wirkt sich nicht direkt auf das zu versteuernde Einkommen aus. Stattdessen mindert er die Anschaffungskosten des Objekts und somit die späteren Abschreibungen.
Leasing vs. Mietkauf: Ein Vergleich
Der Hauptunterschied zwischen Leasing und Mietkauf besteht im Eigentumsverhältnis: Beim Leasing bleibt das Objekt im Eigentum des Leasinggebers, beim Mietkauf geht es direkt zu Beginn der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Käufers über. Das hat auch steuerliche und bilanzielle Unterschiede zur Folge. Leasingverträge sind in der Regel flexibler gestaltet, während Mietkaufverträge eine längerfristige Bindung bedeuten. Die Wahl zwischen Leasing und Mietkauf hängt daher von den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Entscheidungsträgers ab.
Leasing | Mietkauf | |
---|---|---|
Eigentumsverhältnis | Leasinggeber | Käufer (Mietkäufer) |
Steuerliche Bewertung | Leasingraten als Betriebsausgaben | Zinsanteil als Betriebsausgabe, Tilgungsanteil mindert Anschaffungskosten |
Bilanzierung | Objekt wird nicht bilanziert (Off-Balance-Sheet-Finanzierung) | Objekt wird bilanziert und abgeschrieben |
Flexibilität | Verträge sind flexibler gestaltet | Längerfristige Bindung |