Unterschied zwischen Freiberufler und Angestellter

Kurz gesagt
Ein Freiberufler arbeitet selbstständig in einem gesetzlich abgegrenzten freien Beruf und trägt die Verantwortung für seine Aufträge und Einnahmen. Ein Angestellter arbeitet dagegen auf Grundlage eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber, der Lohn zahlt und in der Regel die Arbeit organisatorisch steuert.
Der Hauptunterschied„Freiberufler“ ordnet eine selbstständige Tätigkeit einem freien Beruf zu; „Angestellter“ beschreibt ein Beschäftigungsverhältnis.
Beide können ähnliche fachliche Tätigkeiten ausüben, unterscheiden sich aber vor allem darin, ob jemand selbstständig Aufträge übernimmt oder angestellt arbeitet.
Steckbriefe
Steckbrief: Freiberufler
Ein Freiberufler ist selbstständig tätig und übt einen freien Beruf im steuerrechtlichen Sinn aus. Dazu gehören bestimmte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und heilberufliche Tätigkeiten sowie gesetzlich anerkannte ähnliche Berufe.
- Arbeitet auf eigene Rechnung
- Übernimmt eigene Aufträge
- Trägt Unternehmerrisiko
Beispiel Die freiberufliche Übersetzerin vereinbart mit einem Verlag Honorar und Abgabetermin.
Steckbrief: Angestellter
Ein Angestellter ist eine beschäftigte Person mit Arbeitsvertrag. Im Alltag bezeichnet das Wort meist einen Arbeitnehmer; entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, nicht allein die Bezeichnung im Vertrag.
- Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber
- Erhält Lohn oder Gehalt
- In den Betrieb eingegliedert
Beispiel Der angestellte Übersetzer erhält monatlich Gehalt von einer Agentur.
Auf einen Blick
| Merkmal | Freiberufler | Angestellter |
|---|---|---|
| Was ist es? | Selbstständige Person in einem freien Beruf | Beschäftigte Person mit Arbeitsvertrag |
| Typisch | Eigene Aufträge, Honorare und Arbeitsorganisation | Vorgegebene Aufgaben und betriebliche Abläufe |
| Wofür / wann? | Für selbstständige berufliche Tätigkeit und eigene Kundschaft | Für Beschäftigung in einem Unternehmen oder einer Organisation |
| Beispiel | Eine selbstständige Ärztin führt eine eigene Praxis. | Ein Arzt arbeitet angestellt in einer Klinik. |
| Einkommen | Honorar für Aufträge; Einnahmen können schwanken. | Lohn oder Gehalt nach Vereinbarung. |
| Arbeitssteuerung | Organisiert die Arbeit grundsätzlich selbst. | Arbeitet im Rahmen betrieblicher Weisungen. |
| Absicherung | Muss die persönliche Absicherung selbst organisieren; Sonderregeln gelten für bestimmte Berufe. | Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich über die Beschäftigung abgeführt. |
| Berufsstatus | Nur bestimmte Tätigkeiten gelten steuerrechtlich als freiberuflich. | Angestelltsein beschreibt ein Beschäftigungsverhältnis, keinen bestimmten Beruf. |
Im Detail
Was „Freiberufler“ genau bedeutet
„Freiberufler“ ist in Deutschland nicht bloß ein anderes Wort für Selbstständige. Der Begriff bezeichnet Personen, deren Tätigkeit steuerrechtlich zu den freien Berufen zählt. Dazu gehören etwa bestimmte heilberufliche, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten; auch ähnliche Berufe können darunterfallen.
Ob eine konkrete Tätigkeit freiberuflich ist, hängt von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung und den gesetzlichen Kriterien ab. Eine selbstständige Person, die nicht als Freiberufler eingestuft wird, kann stattdessen ein Gewerbe betreiben. Die Einordnung kann Folgen für Anmeldung und Besteuerung haben.
Arbeitsalltag und Verantwortung
Freiberufler verhandeln typischerweise selbst mit Auftraggebern über Umfang, Zeitplan und Honorar. Sie müssen sich um Aufträge, Rechnungen und die eigene Arbeitsorganisation kümmern. Wie viel Freiheit sie tatsächlich haben, hängt auch von den Vereinbarungen und der konkreten Zusammenarbeit ab.
Angestellte arbeiten auf Grundlage eines Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber kann im rechtlichen Rahmen festlegen, welche Aufgaben anfallen und wie die Arbeit in betriebliche Abläufe eingebunden ist. Dafür schuldet er die vereinbarte Vergütung und muss arbeitsrechtliche Vorgaben beachten.
Einkommen, Abgaben und Schutz
Ein Freiberufler erhält üblicherweise Honorare für einzelne Aufträge oder laufende Leistungen. Einnahmen sind nicht automatisch regelmäßig; außerdem muss die Person ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Auch Kranken- und Altersvorsorge müssen berücksichtigt werden, wobei für bestimmte Berufsgruppen besondere Versicherungspflichten gelten können.
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt und führt die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich über die Lohnabrechnung ab. Arbeitnehmer haben außerdem gesetzliche Ansprüche, etwa auf bezahlten Urlaub; die konkrete Anwendung richtet sich nach den geltenden Regeln und dem Beschäftigungsverhältnis.
Die Bezeichnung entscheidet nicht allein
Ein Vertrag kann eine Person als freie Mitarbeiterin oder Freiberufler bezeichnen, ohne dass damit die tatsächliche Rechtslage feststeht. Wenn jemand wie ein Beschäftigter in den Betrieb eingegliedert ist und nach den Umständen weisungsgebunden arbeitet, kann trotz anderer Vertragsüberschrift ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Eine solche fehlerhafte Einordnung wird umgangssprachlich oft „Scheinselbstständigkeit“ genannt.
Umgekehrt schließen sich Selbstständigkeit und Anstellung nicht grundsätzlich aus: Eine Person kann beispielsweise neben einer freiberuflichen Tätigkeit auch angestellt arbeiten. Die beiden Begriffe sind deshalb praktische Alternativen für eine einzelne Tätigkeit, aber keine zwingend ausschließenden Lebens- oder Berufsformen.
Woran erkennt man den Unterschied?
- Prüfen Sie, ob ein Arbeitsvertrag oder ein Auftrag vereinbart wurde.
- Achten Sie darauf, wer Arbeitszeit, Arbeitsort und Vorgehen tatsächlich bestimmt.
- Fragen Sie, ob die Tätigkeit steuerrechtlich zu den freien Berufen zählt.
- Klären Sie, wer Rechnungen stellt und das Risiko ausbleibender Aufträge trägt.
- Bei Zweifeln zur Einordnung lassen Sie den Einzelfall fachkundig prüfen.
Gemeinsamkeiten
- Beide erbringen berufliche Leistungen und erzielen Einkommen.
- Beide müssen steuerliche Pflichten erfüllen.
- Beide können in ähnlichen Fachgebieten tätig sein.
Häufiger Irrtum
Irrtum: Jede selbstständige Person ist Freiberufler.
Richtig: Freiberufler sind eine bestimmte Gruppe Selbstständiger; andere betreiben beispielsweise ein Gewerbe.
Irrtum: Die Vertragsüberschrift entscheidet, ob jemand angestellt ist.
Richtig: Für die Einordnung zählen die tatsächlichen Bedingungen der Arbeit.
Häufige Fragen
Kann man gleichzeitig Freiberufler und Angestellter sein?
Ja. Eine Person kann beispielsweise neben einer Anstellung freiberufliche Aufträge übernehmen. Für jede Tätigkeit gelten die jeweils maßgeblichen Regeln.
Ist jeder Freiberufler automatisch selbstständig?
Ja, Freiberufler üben ihre Tätigkeit selbstständig aus. Umgekehrt ist aber nicht jede selbstständige Tätigkeit ein freier Beruf.
Welche Berufe gelten als freiberuflich?
Dazu zählen unter anderem bestimmte heilberufliche, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten. Ob ein konkreter Beruf darunterfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Kriterien und der tatsächlichen Tätigkeit.





