Beim Kauf von neuen Produkten wie Elektronik, Möbel oder Autos nutzen Kunden oft die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ synonym. Obwohl beide Konzepte ähnliche Funktionen erfüllen, bestehen zwischen ihnen erhebliche Unterschiede. Diese Unterschiede zu verstehen, ist für den Verbraucherschutz und die Produktsicherheit von entscheidender Bedeutung.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Sie stellt eine Sicherheit für den Käufer dar, dass das gekaufte Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs keine Mängel aufweist. Für Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland zwei Jahre ab Kaufdatum. Falls innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel auftaucht, der bereits beim Kauf vorlag, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, das defekte Produkt zu reparieren oder zu ersetzen.
Garantie
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Sie stellt eine Garantieerklärung dar, in der der Garantiegeber dem Kunden zusichert, dass das Produkt für eine bestimmte Dauer funktionsfähig bleibt. Ist dies nicht der Fall, wird das Produkt innerhalb der Garantiezeit kostenlos repariert oder ersetzt. Die Dauer und die Bedingungen der Garantie hängen vom jeweiligen Anbieter ab und sind oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt.
Zusammenfassung
Obwohl sowohl die Gewährleistung als auch die Garantie die Interessen des Kunden schützen, haben sie unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Bedingungen. Gewährleistungsansprüche resultieren aus dem Gesetz, während Garantieansprüche auf Vereinbarungen zwischen Hersteller und Kunde basieren.
Vergleichstabelle
Gewährleistung | Garantie | |
---|---|---|
Rechtliche Grundlage | Gesetzlich geregelt | Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde |
Dauer | In der Regel zwei Jahre | Varriiert je nach Anbieter |
Defekte | Defekte, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren | Alle Defekte, sofern sie nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden |