Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Kredit und Darlehen oft synonym verwendet. Doch aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht bestehen durchaus Unterschiede, die insbesondere beim Abschluss finanzieller Verträge von Bedeutung sind. In diesem Artikel möchten wir die Unterschiede zwischen Kredit und Darlehen sowie ihre jeweiligen Besonderheiten genauer darstellen, um ein besseres Verständnis für diese Begriffe zu schaffen.
Das Wort Kredit stammt aus dem Lateinischen (credere, „glauben“ oder „vertrauen“) und beschreibt eine Geschäftsbeziehung, bei der ein Gläubiger einem Schuldner Geld oder geldwerte Sachen zur Verfügung stellt. Der Schuldner verpflichtet sich dabei, den erhaltenen Betrag inklusive der vereinbarten Zinsen innerhalb einer festgelegten Frist zurückzuzahlen. Kredite können sowohl von Kreditinstituten (Banken) als auch von Privatpersonen gewährt werden. Es gibt verschiedene Arten von Krediten, wie zum Beispiel den Ratenkredit, den Dispokredit oder den Kontokorrentkredit. Der Kreditvertrag regelt die Details der Kreditgewährung, wie zum Beispiel den Kreditbetrag, die Laufzeit sowie Zinsen und Tilgungen.
Der Begriff Darlehen hingegen ist im deutschen Recht klar definiert und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Ein Darlehen ist eine spezielle Form des Kredits, bei der ein Gläubiger einem Schuldner einen bestimmten Geldbetrag oder andere vertretbare Sachen zur Gebrauchsüberlassung auf Zeit zur Verfügung stellt. Der Schuldner ist verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Frist den empfangenen Betrag oder die empfangene Sache zurückzugeben. Im Unterschied zum Kredit ist bei einem Darlehen der Geldbetrag (oder die vertretbare Sache) nicht zwingend zu verzinsen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Darlehen eine spezielle Form des Kredits darstellt. Allerdings sind die Begriffe in der Praxis oft austauschbar und rechtlich ebenso wie wirtschaftlich kaum voneinander abgrenzbar. So bezeichnet man beispielsweise sowohl bei Banken als auch bei Privatpersonen eine finanzielle Unterstützung ohne Verzinsung häufig als „Darlehen“, während eine Unterstützung mit Verzinsung im Allgemeinen als „Kredit“ bezeichnet wird.
Übersicht der Unterschiede zwischen Kredit und Darlehen
Kriterium | Kredit | Darlehen |
---|---|---|
Gesetzliche Definition | Keine spezifische Definition im BGB | Definition und Regelung im BGB (§§ 488-498) |
Zinsen | Üblicherweise verzinst | Kann verzinst oder unverzinst sein |
Rückzahlung | Rückzahlung des Betrages inklusive Zinsen | Rückgabe des empfangenen Betrages oder der empfangenen Sache |
Arten | Ratenkredit, Dispokredit, Kontokorrentkredit, etc. | Darlehen als spezielle Form des Kredits |